"Einkaufs-Berechtigung" muss laufend neu erworben werden

Um von der CLOPPENBURGER TAFEL e.V. Lebensmittel erhalten zu können, ist die Vorlage lückenloser Einkommensnachweise erforderlich. Aber auch nach der erstmaligen Registrierung und der Aushändigung einer "Tafel-Ausweiskarte" wird die Berechtigung in regelmäßigen Abständen überprüft.

Spätestens alle 12 Monate ist die Vorlage aktueller Bescheide und Nachweise erforderlich, um die Gültigkeit der Tafel-Ausweiskarte aktuell zu halten. Können zum Ablauftermin einer Berechtigung die Nachweise nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden, kann eine auf 2 Wochen befristete Karenzzeit eingeräumt werden, in deren Verlauf man die erforderlichen Nachweise vorlegen kann. Danach allerdings zeigt das Programm auf dem Computer der Tafel dem Kunden endgültig die "rote Karte", ein Einkauf ist dann nicht mehr möglich.

Es wird durchaus eine strenge Handhabung der Regeln vorgenommen.

Wer die Cloppenburger Tafel mit Sach- oder Geldspenden bzw. einer Mitgliedschaft im Verein oder durch aktive Mithilfe unterstützt kann sicher sein, dass alles dafür getan wird, letztendlich nur bedürftigen Personen und Familien die Hilfe der Cloppenburger Tafel zukommen zu lassen.


Schutzgebühren
ab 1. November 2020:
Erwachsene pro Person 2,00 €
Kinder bis 15 Jahre 0,00 €
Kinder ab 16 Jahre 2,00 €

jedoch höchstens 8,50 € für eine gesamte Familie.